- Dienstag, 28. März 2023
- 17 bis 19 Uhr
- Rathaus Stuttgart, 3.OG, Großer Sitzungssaal
Archiv der Kategorie: Freundeskreis Neckarpark
Nächste Sitzung der Initiaitve von Engagierten aus Stuttgarter Freundeskreisen
Die nächste Sitzung der Initiative von Engagierten aus Stuttgarter Freundeskreisen ist am
- Donnerstag, 16.02.23 um 17.00 Uhr
- Asylpfarramt Christophstraße 35, 70180 Stuttgart.
Folgende Tagessordnung ist vorgeschlagen:
- Unterbringung von Geflüchteten in Stuttgart
- Personalsituation auf den Ämtern, vor allem Bürgerbüros. Zurzeit ist z.B. Feuerbach bis 28.2.23 total geschlossen.
- Info über neue Mietobergrenzen. Am 23.1 tagt der Sozialausschuss, da werden die neuen MOGs beschlossen und danach veröffentlicht. Das heißt, man kann sie z.B. beim Jobcenter beantragen.
- Situation der Treffs in den Stadtteilen. Wir in Feuerbach haben bei Neuankünften zunehmend afghanische Geflüchtete (sehr angenehme Leute), auch viele Familien.
- Sonstiges
Demonstration mit den Frauen und Hazara in Afghanistan
Fahrrad-Werkstatt – Neue Termine
Veranstaltungskalender für Familien in Bad Cannstatt
Download Details: Familien-Kalender_1-23_sw
Aktueller Newsletter von “just human”
Bitte unterstützt mit uns Menschen auf der Flucht und das Engagement gegen Fluchtursachen.
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ENGAGIERTE FÜR KINDERSPIELRAUM GESUCHT
Für den neu eingerichteten Kinderspielraum in der Flüchtlingsunterkunft auf dem Wasengelände in Bad Cannstatt werden noch Engagierte gesucht, die sich vorstellen können, Spiel- und Freizeitangebote (Brettspiele, Malen, Basteln, Vorlesen etc.) für die Kinder und Jugendlichen durchzuführen.Der Kinderspielraum wird von einer hauptamtlichen Kraft betreut und ist von Montag bis Donnerstag von 9:00-16:00 Uhr und am Freitag von 9:00-14:00 Uhr geöffnet. Während dieser Zeit sind Angebote von Engagierten herzlich willkommen.Bei Interesse und weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:Lennart Eckle (Assistenz der Einrichtungsleitung)Telefon: +49 151 15146213 E-Mail: lennart.eckle@johanniter.de
„Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende Asylbewerber in Sammelunterkünften sind verfassungswidrig
Das BVerfG hat die abgesenkte „Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende erwachsene Asylbewerber in Sammelunterkünften für verfassungswidrig erklärt.
Im Jahr 2019 hat die schwarz/rote Bundesregierung für Erwachsene in Sammelunterkünften den monatlichen Regelsatz nach dem AsylbLG um 10 %, dh. 37 € pro Monat gemindert. Der Gesetzgeber meinte, dass die 10%-Kürzung gerechtfertigt sei, weil von den Betroffenen in Sammelunterkünften erwartet werden müsse, dass sie sich solidarisch zusammentun und gemeinsam wirtschaften; Handys/Computer gemeinsam nutzen und ihre Freizeit gemeinsam verbringen – dadurch könnten Einsparungen von 10% erzielt werden. Alleinstehende Geflüchtete wurden damit genauso veranschlagt wie Paare, die zusammen in einer Wohnung leben und durch gemeinsames Einkaufen sparen können.Details in nachfolgender Pressemitteilung und zum Urteil des BVerfG: https://t1p.de/2xnpv
Das AsylbLG Urteil gilt nach dem Urteilstenor auch rückwirkend, soweit Bescheide noch nicht rechtskräftig sind.
Die Widerspruchsfrist beträgt ein Jahr, soweit kein Bescheid, ein Bescheid ohne oder mit unvollständiger Rechtsmittelbelehrung vorliegt. Das sollte jetzt geprüft werden!Kostenloser Deutschunterricht für Kinder und Jugendliche
Nützliche Links zu diversen Verschenkportalen
Folgende QR-Codes führen zu den Verschenkportalen der Stadt Stuttgart und Esslingen, sowie zum Nachbarschaftsportal “NEBENAN.DE“.