Das neue Chancenaufenthaltsrecht (§104c AufenthG) wird ab Januar 2023 angewandt werden.
Viele nur „geduldete“ Menschen und die sie begleiten, hoffen, dadurch eine Chance auf einen besseren Aufenthaltstitel in Deutschland zu bekommen.
Deshalb ist es wichtig, dass jede und jeder in der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Flüchtlingsarbeit baldmöglichst Bescheid weiß, was es alles zu beachten und belegen gilt. Einen Einstieg in das Thema gibt´s über nachfolgende Veranstaltung:
Hier der direkte Link zur Anmeldung und die Ankündigung der Veranstaltung auf der Homepage des Flüchtlingsrats:
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schlecht
Evang. Asylpfarramt – Landeskirchl. Migrationsdienst – AK Asyl Stuttgart – Evang. Asylbüro
Christophstr. 35, 70180 Stuttgart
Tel. 0711 / 207096-29
Mail: pfarramt.stuttgart.asyl@elkw.de oder Joachim.Schlecht@elkw.de