Werkzeugkiste

Werkzeugkiste für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe

Thumbnail for version as of 10:38, 12 January 2008Birne, Licht, Lampe, Elektro, Glühbirne

Eine kleine Materialzusammenstellung für Menschen, die im direkten Umgang mit Flüchtlingen Hilfe suchen.

Allgemeine Informationen
Links zu juristischen Informationen

 

 

 

 

 

 

 

 

•   Mit welchen Voraussetzungen können Geflüchtete arbeiten
○   Wie beantragt man Hartz 4?  
•    Fragen und Antworten zum Asylrecht in Englischer Sprache

Kurz nach der Ankunft – Neu in Deutschland, neu in Bad Cannstatt
  • Diese Orientierungshilfe richtet sich an Besucher, Geflüchtete und zukünftige Bürger Deutschlands in der ersten Zeit ihres Aufenthaltes. Sie richtet sich speziell an Geflüchtete, die noch nicht an staatlichen Integrations- und Deutschkursen teilnehmen können.

    www.refugeeguide.de
  • Die “Ankommen App”

    Sie haben eine lange und beschwerliche Reise hinter sich. Aber jetzt sind Sie in Deutschland angekommen. Ankommen bedeutet im Deutschen aber noch viel mehr: Teil der Gesellschaft werden, mitmachen. Dabei hilft ihnen diese App:
    AnkommenApp
    www.AnkommenApp.de

  • Für die erste Zeit in Bad Cannstatt haben wir wichtige Adressen und Anlaufstellen auf einem mehrsprachigen Flyer zusammengestellt. Am besten farbig und doppelseitig ausdrucken (pdf, 3MB):
    stadtplan-link
  • Um möglichst schnell über das öffentliche Leben in Stuttgart und Deutschlands Südwesten informiert zu sein, bietet der SWR eine Nachrichtenseite für Flüchtlinge an:

    News for Refugees, Nachrichten für Flüchtlinge auf Englisch

  • Informationen der Polizei über die Polizei und deren Rolle:
    Info-Broschüre (PDF, 10,1MB)
Deutsch lernen
  • Ein Willkommensbuch, das einen ersten Zugang zur Sprache und Kommunikation ermöglichen soll. Kostenlos zum Downloaden (als Printversion, eBook oder App.):
  • Kompaktes Einstiegs-Wörterbuch “Phrasebook” für die Sprachen Englisch, Französisch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Kurdisch, Türkisch, Bangla, Urdu, Dari und Arabisch  zum Ausdrucken als PDF:
    Refugee Phrasebook
Praktikums- und Jobsuche
    • Praktika sind generell auch ohne Aufenthaltsgenehmigung möglich, erfordern aber in jedem Fall die Zustimmung der Ausländerbehörde.
    • Bei Bewerbungen auf einen Arbeitsplatz sollte sich der Pate gemeinsam mit seinem Schützling dessen “Gestattungs-Dokument” zeigen lassen. Darauf ist eine der folgenden Varianten vermerkt:
      → Beschäftigung erlaubt, nach Genehmigung der Ausländerbehörde
      → Beschäftigung nicht erlaubt
    • In jedem Fall sollten alle Maßnahmen, die der Geflüchtete und der Pate dahingehend unternehmen, dem Sozialarbeiterteam  mindestens mitgeteilt werden (persönlich, telefonisch oder per E-Mail), damit es nicht zu unnötigen Dopplungen kommt. Die Geflüchteten sind oft mehrgleisig unterwegs, um Ihre Chancen zu vergrößern – manchmal ist dies jedoch kontraproduktiv.
  • workeer ist die erste Ausbildungs- und Arbeitsplatzbörse Deutschlands, die sich speziell an Geflüchtete richtet. Mit der Plattform soll ein geeignetes Umfeld geschaffen werden, in dem diese besondere Gruppe von Arbeitssuchenden auf passende Arbeitgeber trifft.
    Sie sind ehrenamtlicher Helfer oder Pate? Sprechen Sie mit Ihrem Schützling über diese Möglichkeit und unterstützen Sie gegebenenfalls bei der Anmeldung! Zur Registrierung

Homepage:
workeer
www.workeer.de
Facebook-Auftritt

Wohnungssuche – einige Fragen und Antworten
  • Wenn ich einem Bewohner bei der Suche behilflich sein möchte, was muss ich da beachten?
    • F: Muss die Wohnung im Stadtgebiet liegen, oder kann diese auch z.B. im Fellbach sein?
      A: Die Wohnung muss nicht unbedingt im Stadtgebiet sein.
    • F: Gibt es eine Obergrenze in Stuttgart für Miete und Kaution?
      A:
      ►Erhält die Person Leistungen vom Jobcenter, muss der Mietvertrag (nicht unterschrieben vom Mieter!) beim Jobcenter zur Prüfung der Kostenübernahme abgegeben werden. Das Jobcenter bezahlt die Kaution als zinsenlose Darlehen.
      ►Bezieht die Person Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Sozialamt), so muss der Mietvertrag (nicht unterschrieben vom Mieter!) beim Sozialamt eingereicht werden. Auch hier wird überprüft, ob die Höhe der Miete vom Sozialamt übernommen werden kann oder nicht.
      Derzeit gelten folgende Mietobergrenzen (Kaltmiete) in Stuttgart, unabhängig davon, ob die Person Leistungen vom Sozialamt oder Jobcenter bezieht (Stand 2017 /2018):1 Person – 450 Euro
      2 Personen – 564 Euro
      3 Personen – 675 Euro
      4 Personen – 801 Euro
      5 Personen – 966 Euro
      6 Personen – 1104 Euro
      Jede weitere Person – 138 EuroWichtig: Bevor die Genehmigung seitens des Sozialamtes oder des Jobcenters nicht vorliegt, kann die Wohnung nicht bezogen werden!
      Personen, die sich im Asylverfahren befinden, unterliegen der Wohnsitzregelung. Bei Personen mit einer Anerkennung muss darauf geachtet werden, ob für die Person eine Wohnsitzregelung gilt. Um dies in Erfahrung zu bringen, muss darauf geachtet werden, WANN die Person den Anerkennungsbescheid erhalten hat, siehe folgende Abbildung:
      Wohnsitzauflage
    • F: Bekommt ein Wohnungssuchender in Stuttgart automatisch einen Maklerschein (für die Übernahme von evtl. anfallende Maklerprovisionen) bzw. einen Wohnberechtigungsschein (Anspruch auf Sozialwohnung/SWSG)?
      A: Flüchtlinge, deren Asylantrag anerkannt wurde, bekommen die Leistungen gemäß SGBII bzw. vom Job Center. Ob die anerkannten Flüchtlinge auch einen Maklerschein bekommen, wird momentan noch beim Job Center geklärt. Die Wohnungssuchenden haben einen Anspruch auf eine Sozialwohnung. Es wird auch ein Wohnberechtigungsschein beantragt.
  • Sobald Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis haben oder mehr als 24 Monate in einer staatlichen Unterkunft leben, dürfen diese in Privatwohnraum umziehen (gemäß FlüAG). Wenn die betroffene Person Leistungen von der Sozialhilfe bzw. Jobcenter erhalten, müssen ggf. die jeweiligen Mietobergrenzen eingehalten werden. Die Privatpersonen, die Flüchtlinge aufnehmen möchten, können also einen direkten Mietvertrag mit den Flüchtlingen abschließen (dieser muss dann in der Regel dem Jobcenter/Sozialhilfe vorgelegt werden).  Es gibt natürlich verschiedene Ausnahmen, Sonderregelungen etc. Flüchtlinge, die frühzeitig ausziehen wollen (also keine Aufenthaltsgenehmigung haben oder nicht bereits 24 Monate in einer Unterkunft gewohnt haben), müssen vorher eine Sondergenehmigung beim Sozialamt stellen (bei Herrn Günter Gerstenberger, Tel: 0711 216-59237).
    Falls Sie eine ganze Wohnung, Haus oder sonstige Immobilie anbieten wollen, können Sie sich ebenfalls ans Sozialamt wenden (z.B. Dustin Fischer/ Günter Gerstenberger).
  • WG Zimmervermittlung für Flüchtlinge: Hier können Wohngemeinschaften ihr freies Zimmer anbieten. Flüchtlinge können hier ihr Zimmergesuch eintragen – gut wäre, wenn der Flüchtlingspate dabei unterstützen kann.
  • Möchten Sie einen unserer Wohnungssuchenden bei seiner Suche unterstützen? Unter Mieterqualifizierung.de  gibt es praktische Unterstützung!
    → Mietchancen für anerkannte Asylbewerber und  und weitere Wohnungssuchende mit Unterstützungsbedarf deutlich verbessern!


    Unterstützung von Eltern/Familien

familie

  • Girls for Girls
    Girls for Girls ist ein Tandem-Projekt der Malteser, welches von der Bundesregierung im Rahmen der von Malteser Integrationslotsen angebotenen Projekte gefördert wird. Einmal in der Woche treffen sich die Tandem-Partnerinnen zu gemeinsamen Aktivitäten. Dabei kann es sich um eine Stadterkundung, einen Besuch auf dem Markt mit anschließendem Kochabend, die Begleitung zu Terminen bei Behörden, Ärzten oder zur Schulanmeldung oder um ein Treffen zum gegenseitigen Austausch handeln.
Freizeit und Sport

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